… in der Patientenbeförderung. Gestern hatte ich eine seit etwa zwei Wochen gebuchte Fahrt nach Goldegg. Die Patientin hatte nach einem komplizierten Knochenbruch eine Reha bewilligt bekommen und von ihrer Ärztin die Liste mit den Krankentransporteuren erhalten. Als sie mich anrief, erklärte ich ihr den Ablauf und wies darauf hin, dass sie die Transportanweisung bzw. die Bewilligung der Kostenübernahme nicht vergessen dürfe.
Gestern holte ich sie ab – eine ältere Dame mit großem Koffer, Reisetasche, kleinerer Tasche, Handtasche und zwei Krücken. Als ich die Bewilligung kontrollierte, musste ich lesen:
Keine Übernahme der Fahrtkosten!
Wie soll bitte ein*e Patient*in, derzeit gehbehindert, mit Gepäck und zwei Krücken ein öffentliches Verkehrsmittel benützen?
Warum wissen die Ärzte zu wenig über die Patientenbeförderung?
Warum funktioniert die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Taxi-Innungen nicht so, dass eine umfassende Informationskampagne gestartet wird?
Die Aufklärungsarbeit bleibt an den einzelnen Taxiunternehmen hängen.
Natürlich habe ich die Patientin nach Goldegg gefahren. Für die Fahrtkosten muss sie trotz der Einschränkungen in der Beweglichkeit selbst aufkommen.